Die therapeutische Wirkung von Cannabis ist schon seit Jahrtausenden bekannt. In den 1960er Jahren wurde der Hauptwirkstoff, THC (Delta-9-Tetrahydrocannabinol) identifiziert und wird bereits seit 1998 als Rezeptursubstanz eingesetzt. Seit März 2017 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Therapie mit Cannabisblüten und -extrakte. Voraussetzung ist: der behandelnde Arzt muss eine „schwerwiegende Erkrankung“ feststellen, bei der er keine sonstige Therapiealternative sieht. Und es muss die "Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf" mit der Behandlung bestehen.
Neben THC und CBD (Cannabidiol) sind im medizinischen Cannabis über 600 weitere natürliche Inhaltsstoffe von potentiell therapeutischem Nutzen. Viele weitere Cannabinoide, Terpene und Flavonoide sind entscheidend für die entsprechende Wirkung. Jede Cannabissorte trägt somit ihr eigenes spezifisches Wirkprofil in sich. Somit kann eine individuelle Verordnung, je nach Erkrankung und Bedürfnisse jedes Patienten erfolgen.
Die Wieslauf-Apotheke Rudersberg baut ihr Sortiment schon seit März 2017 kontinuierlich aus. Nur so können wir die optimale Versorgung unserer Patienten sicherstellen und auch etwaige Lieferengpässe ausgleichen.
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